|
|
Bubu's Rattery Farbratten Hobbyzucht |
|
|
Ratten und Zucht Über Ratten Sonstiges |
Leihvertrag
Da bei der Vermittlung von Tieren eigentlich Schutzverträge üblich sind, möchte ich kurz erklären was es mit dem Leihvertrag auf sich hat und wieso ich anstelle des Schutzvertrages nun diesen verwenden möchte.
Was ist ein Leihvertrag? Ein Schutzvertrag ist gleichzusetzen mit einem Kaufvertrag, das heißt mit der Unterschrift gibt der Vorbesitzer das Eigentum am Tier an den neuen Besitzer ab. Bei einem Leihvertrag bleibt der Vorbesitzer (in diesem Fall ich) der Eigentümer und der neue Halter leiht das Tier im Prinzip. Wieso ein Leihvertrag und kein Schutzvertrag? Mit seinem Eigentum (Tiere werden im Gesetz mit Gegenständen gleichgesetzt) kann man laut geltendem Recht tun und lassen was man möchte, das heißt selbst wenn ich die Unterschrift auf dem Schutzvertrag habe und der neue Besitzer mit der Unterschrift verspricht sich an die Vertragsbestimmungen zu halten hätte ich bei einem Vertragsbruch kaum eine reelle Chance den Vertrag durchzusetzen. Da ich bei einem Leihvertrag die Eigentümerin bleibe und das Tier nur "verleihe" ist der Vertrag rechtskräftig und wäre auch vor Gericht (wenn es hart auf hart kommt) durchsetzbar. Was ändert sich für die zukünftigen Rattenhalter? Nichts. Es sei denn jemand hat Unsinn mit den Tieren vor, dann kann er mit diesem Vertrag Probleme bekommen, wenn ich einen Vertragsverstoß mitbekomme. Ansonsten ändert sich nichts, außer, dass rein rechtlich gesehen ich noch die Eigentümerin bin, bei der Abgabe, den Bedingungen die ich an den neuen Halter und die Haltung stelle, den Tieren, usw. ändert sich gar nichts. Auch muss niemand befürchten, dass ich einfach Tiere wieder haben möchte ohne, dass es dafür einen ernsthaften Grund (z.B. schlechte Haltung, Zucht mit Liebhabertieren, unerlaubte Abgabe an Dritte, Misshandlungen, etc.) gibt. Der Vertrag Hier seht Ihr nun den Vertrag für Liebhabertiere. Bitte nicht wundern, dass von den Tieren als Sache gesprochen wird, das ist nicht meinerseits abwertend gemeint, da Tiere aber wie schon erwähnt vor dem Gesetz als Gegenstände gehandhabt werden geht es leider nicht anders, wenn der Vertrag rechtskräftig sein soll :-( |